Förderung Photovoltaik

Neue Kfw Förderung für Photovoltaik Anlagen: bis zu 10.200€

335 Views

Förderung „Solarstrom für Elektroautos“

Die Förderung „Solarstrom für Elektroautos“ ist eine neue Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die am 26. September 2023 in Kraft getreten ist. Sie richtet sich an Privatpersonen, die eine Photovoltaik-Anlage mit Speicher und eine Ladestation für Elektroautos installieren lassen.

Die maximale Förderung für eine Photovoltaik-Anlage mit Speicher und einer Ladestation für Elektroautos beträgt 10.200 Euro. Diese Summe setzt sich zusammen aus dem Tilgungszuschuss in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen Kosten, mindestens jedoch 5.000 Euro, und einem zinsgünstigen Kredit in Höhe von maximal 5.200 Euro.

Um die Förderung zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Antragsteller muss Eigentümer eines selbstgenutzten Wohngebäudes sein.
  • Das Wohngebäude muss in Deutschland liegen.
  • Der Antragsteller muss ein Elektroauto besitzen oder zum Zeitpunkt des Antrags verbindlich bestellt haben.
  • Die Photovoltaik-Anlage mit Speicher und die Ladestation für das Elektroauto müssen zusammen und fabrikneu bestellt werden.

Förderfähig sind die Kosten für die Installation einer Photovoltaik-Anlage mit Speicher und einer Ladestation für ein Elektroauto. Dazu gehören:

  • Die Kosten für die PV-Module
  • Die Kosten für den Wechselrichter
  • Die Kosten für den Batteriespeicher
  • Die Kosten für die Montage
  • Die Kosten für die Installation der Ladestation

Der Antrag auf Förderung kann online über die Website der KfW gestellt werden. Dazu müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Antragformular
  • Nachweis über die Eigentumsverhältnisse am Wohngebäude
  • Nachweis über die Bestellung eines Elektroautos
  • Angebot für die Installation einer Photovoltaik-Anlage mit Speicher und einer Ladestation

Die Förderung ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet.

Fazit:

Die Förderung „Solarstrom für Elektroautos“ ist eine gute Möglichkeit, die Kosten für eine Photovoltaik-Anlage mit Speicher zu senken. Sie kann dazu beitragen, dass sich die Energiewende vorangetrieben wird und die Anschaffung eines Elektroautos für mehr Menschen attraktiver wird.

Hier sind die 15 wichtigsten Fragen, die Sie sich als Kunde stellen sollten, wenn Sie die Förderung „Solarstrom für Elektroautos“ in Anspruch nehmen möchten:

  1. Bin ich förderfähig?

Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

* Sie müssen Eigentümer eines selbstgenutzten Wohngebäudes sein.
* Das Wohngebäude muss in Deutschland liegen.
* Sie müssen ein Elektroauto besitzen oder zum Zeitpunkt des Antrags verbindlich bestellt haben.
* Die Photovoltaik-Anlage mit Speicher und die Ladestation für das Elektroauto müssen zusammen und fabrikneu bestellt werden.
  1. Welche Kosten sind förderfähig?

Förderfähig sind die Kosten für die Installation einer Photovoltaik-Anlage mit Speicher und einer Ladestation für ein Elektroauto. Dazu gehören:

* Die Kosten für die PV-Module
* Die Kosten für den Wechselrichter
* Die Kosten für den Batteriespeicher
* Die Kosten für die Montage
* Die Kosten für die Installation der Ladestation
  1. Wie hoch ist die Förderung?

Der Tilgungszuschuss beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten, mindestens jedoch 5.000 Euro.

  1. Wie kann ich die Förderung beantragen?

Der Antrag auf Förderung kann online über die Website der KfW gestellt werden. Dazu müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

* Antragsformular
* Nachweis über die Eigentumsverhältnisse am Wohngebäude
* Nachweis über die Bestellung eines Elektroautos
* Angebot für die Installation einer Photovoltaik-Anlage mit Speicher und einer Ladestation
  1. Wann muss ich die Förderung beantragen?

Die Förderung ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet. Der Antrag muss spätestens sechs Monate nach Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden.

  1. Wie lange dauert es, bis der Antrag bearbeitet wird?

Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel sechs Wochen.

  1. Wie wird die Förderung ausgezahlt?

Der Tilgungszuschuss wird nach Inbetriebnahme der Anlage ausgezahlt. Der Kredit wird in monatlichen Raten zurückgezahlt.

  1. Was passiert, wenn ich die Förderung nicht zurückzahle?

Wenn Sie die Förderung nicht zurückzahlen, kann die KfW den Kreditbetrag mit Zinsen zurückfordern. Außerdem kann die KfW die Anlage beschlagnahmen.

  1. Was sind die Alternativen zur Förderung?

Alternativen zur Förderung „Solarstrom für Elektroautos“ sind:

* Eigenfinanzierung
* Kredit ohne Förderung
* Leasing
  1. Was sind die Vor- und Nachteile der verschiedenen Alternativen?

Die Vor- und Nachteile der verschiedenen Alternativen sind abzuwägen. Die Eigenfinanzierung ist die günstigste Alternative, aber auch die riskanteste. Ein Kredit ohne Förderung ist ebenfalls eine günstige Alternative, aber die Zinsen sind höher als bei einem geförderten Kredit. Leasing ist eine bequeme Alternative, aber die monatlichen Kosten sind höher als bei einer Eigenfinanzierung oder einem Kredit.

  1. Lohnt sich die Förderung für mich?

Die Antwort auf diese Frage hängt von den individuellen Umständen ab. Es ist wichtig, die Kosten der Anlage, die Förderung und die möglichen Einsparungen zu vergleichen.

  1. Wie kann ich die Kosten für die Anlage schätzen?

Die Kosten für die Anlage können Sie bei einem qualifizierten Fachbetrieb erfragen.

  1. Welche Fachbetriebe bieten die Förderung an?

Eine Liste von qualifizierten Fachbetrieben, die die Förderung anbieten, finden Sie auf der Website der KfW.

  1. Wo kann ich weitere Informationen zur Förderung erhalten?

Weitere Informationen zur Förderung finden Sie auf der Website der KfW.

  1. Wo kann ich mich beraten lassen?
    Sind Sie interessiert an der Förderung „Solarstrom für Elektroautos“? Dann rufen Sie uns an unter 0221 423 50 995. Wir beraten Sie gerne und beantworten alle Ihre Fragen.

So bekommen Sie Ihren Zuschuss

  1. Zuschuss beantragen
  • Stellen Sie Ihren Antrag im Kundenportal „Meine KfW“.
  • Der Antrag muss vor Bestellung der Ladestation, der Photovoltaikanlage und des Solarstromspeichers gestellt werden.
  1. Vorhaben umsetzen
  • Sobald Sie die Zusage für den Zuschuss bekommen haben, können Sie die Ladestation, die Photovoltaikanlage und den Solarstromspeicher bestellen und die Installation beauftragen.
  1. Nachweise erbringen und Zuschuss erhalten
  • Ab März 2024 weisen Sie Ihre Identität nach.
  • Nachweisen Sie, dass Sie Ihr Vorhaben durchgeführt haben:
    • Erfassen Sie die Daten zur installierten Ladestation, zur Photovoltaikanlage und zum Solarstromspeicher im Kundenportal „Meine KfW“.
    • Bestätigen Sie, Ihr Vorhaben vollständig durchgeführt zu haben.
    • Laden Sie alle Rechnungen zu den anrechenbaren Kosten hoch.
    • Laden Sie – sofern angefordert – weitere Nachweise hoch (zum Beispiel die Zulassung oder den Leasingvertrag des Elektroautos).
Consent Management Platform von Real Cookie Banner